Grundrechte

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Dienstag, 02.03.2010 | Allgemeines, Internet | Kein Kommentar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die seit 2008 wirksame Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Erstmal eine gute Sache und ein Etappenerfolg.

Aber so richtig Freude aufkommen will bei mir nicht. Zeigt das Urteil doch nur erneut das Muster, nach dem Politik nun schon seit Jahren funktioniert. Dieses Gesetz war immerhin zwei Jahre in Kraft. Inwiefern es den Erfindern verfassungskonform erschien, erschließt sich zumindest mir als totalem Laien nicht. Das Grundgesetz kann man im Übrigen hier jeder kostenlos bestellen. Ich kann es mir nur so erklären, dass Herrn Schäuble, seinen Kollegen sowie dem ganzen Beraterstab im Hintergrund eine andere Version vorliegt. Auch unserem Bundespräsidenten, der bereitwillig seine Unterschrift darunter gesetzt hat. Und nun wird es als Erfolg für die Demokratie und Grundrechte gefeiert, wenn Karlsruhe das Ding erwartungsgemäß “einkassiert”. Alles ist gut, der Laden läuft prima.

Mir wird eher angst und bange, wenn Urteile wie dieses mir vergegenwärtigen, an welch seidenem Faden unsere Grundrechte inzwischen hängen. Was, wenn der werte Vorsitzende Herr Papier in nicht allzu ferner Zukunft durch ein, sagen wir, “gefälligeres” Modell ersetzt wird. Wieviele Menschen mit Rückgrat sitzen denn heutzutage überhaupt noch in entscheidenden Positionen. Welcher Politiker wird noch glaubhaft als aufrechter Demokrat wahrgenommen, wer versucht ernsthaft im Sinne der Bevölkerung bzw. des Landes zu wirken und nicht im Sinne eigener bzw. parteiinterner Interessen. Mir fällt kein Einziger ein. Das finde ich persönlich traurig. Und das Traurigste ist, es wird sich nichts daran ändern, weil niemand die Verantwortung übernehmen muss oder jemals Konsequenzen zu befürchten hat.

Nichtsdestotrotz, ein herzlicher Dank an das Bundesverfassungsgericht und ein sehr ernst gemeintes “Weiter so!”

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